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   BVerfG, 10.03.2017 - 1 BvR 201/14   

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BVerfG, 10.03.2017 - 1 BvR 201/14 (https://dejure.org/2017,12012)
BVerfG, Entscheidung vom 10.03.2017 - 1 BvR 201/14 (https://dejure.org/2017,12012)
BVerfG, Entscheidung vom 10. März 2017 - 1 BvR 201/14 (https://dejure.org/2017,12012)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, § 90 Abs 2 BVerfGG, BPersVG, NATOTrStat, Art 56 Abs 9 NATOTrStatZAbk
    Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei unzureichender Geltendmachung entscheidungserheblicher verfassungsrechtlicher Erwägungen im fachgerichtlichen Verfahren

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend das Recht auf Teilnahme an Personalversammlungen bei ausländischen NATO-Truppen gebildeter Schwerbehindertenvertretungen

  • Wolters Kluwer

    Recht der bei ausländischen NATO-Truppen gebildeten Schwerbehindertenvertretungen auf Teilnahme an Personalversammlungen; Gerichtliche Geltendmachung der Schlechterstellung von Schwerbehindertenvertretungen bei den Stationierungsstreitkräften gegenüber ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei unzureichender Geltendmachung entscheidungserheblicher verfassungsrechtlicher Erwägungen im fachgerichtlichen Verfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht der bei ausländischen NATO-Truppen gebildeten Schwerbehindertenvertretungen auf Teilnahme an Personalversammlungen; Gerichtliche Geltendmachung der Schlechterstellung von Schwerbehindertenvertretungen bei den Stationierungsstreitkräften gegenüber ...

  • rechtsportal.de

    Recht der bei ausländischen NATO-Truppen gebildeten Schwerbehindertenvertretungen auf Teilnahme an Personalversammlungen; Gerichtliche Geltendmachung der Schlechterstellung von Schwerbehindertenvertretungen bei den Stationierungsstreitkräften gegenüber ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei unzureichender Geltendmachung entscheidungserheblicher verfassungsrechtlicher Erwägungen im fachgerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2017, 790
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

    Auszug aus BVerfG, 10.03.2017 - 1 BvR 201/14
    Der Grundsatz der Subsidiarität gebietet, dass die beschwerdeführende Partei im Ausgangsverfahren alle prozessualen Möglichkeiten ausschöpft, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfGE 112, 50 ; 129, 78 ; stRspr).

    Der Grundsatz der Subsidiarität fordert zwar nicht, dass Beschwerdeführende das fachgerichtliche Verfahren bereits als "Verfassungsprozess" führen, also von Beginn des fachgerichtlichen Verfahrens an verfassungsrechtliche Erwägungen und Bedenken geltend macht (vgl. BVerfGE 112, 50 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. Februar 2016 - 1 BvR 2836/14 -, juris, Rn. 8).

    Das ist insbesondere der Fall, wenn der Ausgang des Verfahrens von der Verfassungswidrigkeit einer Vorschrift abhängt oder eine bestimmte Normauslegung angestrebt wird, die ohne verfassungsrechtliche Erwägungen nicht begründbar ist (vgl. BVerfGE 112, 50 ; 129, 78 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. Februar 2016 - 1 BvR 2836/14 -, juris, Rn. 8).

  • BVerfG, 19.07.2011 - 1 BvR 1916/09

    Anwendungserweiterung

    Auszug aus BVerfG, 10.03.2017 - 1 BvR 201/14
    Der Grundsatz der Subsidiarität gebietet, dass die beschwerdeführende Partei im Ausgangsverfahren alle prozessualen Möglichkeiten ausschöpft, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfGE 112, 50 ; 129, 78 ; stRspr).

    Das ist insbesondere der Fall, wenn der Ausgang des Verfahrens von der Verfassungswidrigkeit einer Vorschrift abhängt oder eine bestimmte Normauslegung angestrebt wird, die ohne verfassungsrechtliche Erwägungen nicht begründbar ist (vgl. BVerfGE 112, 50 ; 129, 78 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. Februar 2016 - 1 BvR 2836/14 -, juris, Rn. 8).

  • BVerfG, 26.02.2016 - 1 BvR 2836/14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde mangels verfassungsrechtlich ausgerichteten

    Auszug aus BVerfG, 10.03.2017 - 1 BvR 201/14
    Der Grundsatz der Subsidiarität fordert zwar nicht, dass Beschwerdeführende das fachgerichtliche Verfahren bereits als "Verfassungsprozess" führen, also von Beginn des fachgerichtlichen Verfahrens an verfassungsrechtliche Erwägungen und Bedenken geltend macht (vgl. BVerfGE 112, 50 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. Februar 2016 - 1 BvR 2836/14 -, juris, Rn. 8).

    Das ist insbesondere der Fall, wenn der Ausgang des Verfahrens von der Verfassungswidrigkeit einer Vorschrift abhängt oder eine bestimmte Normauslegung angestrebt wird, die ohne verfassungsrechtliche Erwägungen nicht begründbar ist (vgl. BVerfGE 112, 50 ; 129, 78 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. Februar 2016 - 1 BvR 2836/14 -, juris, Rn. 8).

  • BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvL 15/91

    NATO-Betriebsvertretungen

    Auszug aus BVerfG, 10.03.2017 - 1 BvR 201/14
    Das Bundesverfassungsgericht habe mit Beschluss vom 8. Oktober 1996 - 1 BvL 15/91 - (BVerfGE 95, 39 ) festgestellt, dass die Schlechterstellung der Zivilbeschäftigten bei den Stationierungsstreitkräften in Fragen der betrieblichen Mitbestimmung durch die Betriebsvertretungen gegenüber den Zivilbeschäftigten der Bundeswehr nicht gerechtfertigt sei und gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoße .

    Zwar habe das Bundesverfassungsgericht den festgestellten Widerspruch zu Art. 3 Abs. 1 GG gleichwohl gebilligt (BVerfGE 95, 39 ).

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